Der Rat der Gemeinde hat in seiner letzten Sitzung am 6. Dezember 2018 gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN eine Erhöhung der Abwassergebühren beschlossen. Dabei sind die Fakten eigentlich unstrittig und auch wir haben die Notwendigkeit erkannt, dass die Gebühren angehoben werden müssen. Der Gewinnvortrag aus einer Gebührenerstattung der Stadt Bonn war aufgezehrt und aufgrund einer geänderten Bemessungsgrundlage waren ausschlaggebend für eine Anhebung.
Wir Grüne hätten auch einer moderaten Erhöhung zugestimmt. Die jetzt beschlossene Erhöhung um 11,2% halten wir allerdings für unangemessen. Es ist zwar nur eine Erhöhung um 5,87 Euro pro Monat /= 70,40 Euro pro Jahr), so das Argument der übrigen Fraktionen, dennoch gab es auch eine andere Möglichkeit. Auf meinen Wunsch hin wurde eine Berechnung angestellt, die zu einer möglichst geringen Anhebung führen soll, bei der jedoch auch die Zuführung an die Gemeinde in dem bisherigen Rahmen erfolgen soll. Bei der Berechnung wurde ein Parameter geändert. Die Abschreibung der Anlagegüter erfolgte dabei nach dem Anschaffungswert und nicht nach dem Wiederbeschaffungswert.
Hierbei wäre es lediglich zu einer Erhöhung um 2,6% = 14,20 Euro statt um 11,7 = 62,80 Euro gekommen. In dem Fall wäre es zu keiner Zuführung mehr in die Rücklagen gekommen, aber bei einer Rücklage in Höhe von rund 18 Mio. Euro haben wir hier kein Problem gesehen. Leider sind wir mit unserem Vorschlag an den anderen Fraktionen gescheitert.
Wilhelm Windhuis