1. Worum geht es überhaupt?
Der Betriebsausschuss der Gemeinde Alfter hat am 27. November 2025 eine Anpassung der Wassergebühren beschlossen. Hintergrund sind:
- deutlich steigende Kosten im Wasserwerk
- notwendige Investitionen in die Infrastruktur
- die Frage, wie die Gemeinde ihren Haushalt solide finanzieren kann – auch über Wassergebühren oder allein über allgemeine Steuern wie die Grundsteuer B.
Dieser Faktencheck erklärt, was genau beschlossen wurde und welche Überlegungen dahinterstehen.
2. Was wurde konkret beschlossen?
Für das Wasserwerk gilt ab 2026:
- Der Arbeitspreis für Wasser steigt von 1,53 €/m³ (netto) auf 2,05 €/m³ (netto).
- Die Grundgebühr bleibt unverändert.
- Für einen Musterhaushalt mit 120 m³ Jahresverbrauch bedeutet das:
+ 5,56 € pro Monat bzw. + 66,77 € pro Jahr.
Die Entscheidung fiel nach Beratung verschiedener Preisvarianten. Gewählt wurde Variante 3, bei der:
- der Arbeitspreis am stärksten steigt,
- dafür aber
- die höchstmögliche Konzessionsabgabe an die Gemeinde möglich ist und
- die Preise laut Prognose bis 2029 stabil bleiben.
3. Warum steigen die Wasserpreise?
Die Unterlagen zur Mittelfristplanung 2026–2029 zeigen mehrere Kostentreiber im Wasserwerk:
- Wasserbezug aus der Wahnbachtalsperre:
Der Einkaufspreis des Wasserverbands steigt bis 2029 um rund 0,20 €/m³, was etwa +144.000 € Mehrkosten pro Jahr bedeutet. - Unterhaltungsaufwand (Wartung, Reparaturen, Erneuerung des Netzes):
Plus rund 127.000 € bis 2029. - Betriebsführungspauschale (Dienstleister für den Betrieb):
Plus rund 67.000 € bis 2029. - Abschreibungen (also die buchhalterische Abbildung von Investitionen in Leitungen und Anlagen):
Plus rund 222.000 € bis 2029.
In Summe steigen die jährlichen Kosten des Wasserwerks in der Prognose um knapp 400.000 € bis über 600.000 € (je nach Jahr). Ohne Preisanpassung würde das Wasserwerk:
- ab 2027 deutliche Verluste schreiben und
- keine Konzessionsabgabe mehr an den Gemeindehaushalt abführen können.
4. Was hat es mit der Konzessionsabgabe auf sich?
Vereinfacht gesagt:
Die Konzessionsabgabe ist die „Miete“, die die Gemeindewerke dafür zahlen, dass sie die gemeindeeigenen Leitungen und Flächen nutzen – also Infrastruktur, die der Allgemeinheit gehört.
Die Berechnungen zeigen:
- Ohne Preisanpassung ist praktisch keine Konzessionsabgabe möglich.
- Mit der beschlossenen Variante 3 kann die Gemeinde – je nach Modell – eine Konzessionsabgabe im deutlich sechsstelligen Bereich vereinnahmen.
Diese Mittel fließen direkt in den Gemeindehaushalt – also in Aufgaben wie Kitas, Straßen, Feuerwehr, Klimaanpassung, Daseinsvorsorge vor Ort.
Wichtig:
Ohne diese Einnahmen müsste die Gemeinde vergleichbare Beträge über allgemeine Steuern einnehmen – zum Beispiel über eine Erhöhung der Grundsteuer B.
5. Wasserpreis oder Grundsteuer – wer zahlt wie?
Hier liegt der zentrale Unterschied:
Variante „Wassergebühr“:
- Belastung orientiert sich am Verbrauch:
- Wer weniger Wasser verbraucht, zahlt weniger.
- Sparsames Verhalten und Bewusstsein für die Ressource werden belohnt.
- Die Kosten der Wasserversorgung werden dort erhoben, wo sie entstehen: bei der Nutzung von Wasser und Leitungsnetzen.
- Was zu berücksichtigen ist: die Versorgungssituation mit Wasser verschlechtert sich, sprich: Wasser sparen wird eine Notwendigkeit werden.
Variante „Grundsteuer“:
- Belastung erfolgt unabhängig vom Wasserverbrauch – über den Besitz oder die Nutzung einer Immobilie.
- Eigentümer:innen (und über die Umlage meist auch Mieter:innen) können die Höhe der Grundsteuer nicht durch ihr persönliches Verhalten beeinflussen.
Da die Gemeindewerke mit der beschlossenen Variante 3 eine substantielle Konzessionsabgabe an den Haushalt zahlen können, reduzieren sich die Zwänge, die Grundsteuer B weiter zu erhöhen. Eine exakte Prozentzahl für eine hypothetische Grundsteuererhöhung lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht sauber berechnen – klar ist aber:
Ohne Mehreinnahmen über Wassergebühren und Konzessionsabgabe wären deutliche Mehreinnahmen über andere Kanäle wie die Grundsteuer B nötig.
6. Wie steht Alfter im Vergleich zu anderen Kommunen da?
Die im Ausschuss vorgestellte Präsentation zeigte einen Wasserpreisvergleich zum 1. Januar 2025 für zahlreiche Kommunen. Dabei wird der Gesamtpreis je m³ inklusive Grundpreisanteil betrachtet.

Quelle: e-regio / Gemeinde Alfter, Mittelfristplanung Gemeindewerke Alfter, Sitzung Betriebsausschuss 27.11.2025
Daraus lässt sich ablesen:
- Alfter lag vor der Anpassung am unteren Ende der Vergleichsskala.
- Selbst mit der beschlossenen Variante bleibt Alfter im unteren Bereich der Vergleichspreise – also unterhalb des Medians vergleichbarer Gemeinden.
Kurz:
Alfter ist auch mit der neuen Wassergebühr keine Hochpreis-Kommune.
7. Politischer Ablauf – in aller Kürze:
Für die, die den politischen Weg nachvollziehen wollen, ohne tief in das Ratsinfosystem der Gemeinde einzusteigen:
- Im Betriebsausschuss lag eine schriftliche Initiative der CDU vor, die forderte, zum jetzigen Zeitpunkt keine Gebührenerhöhung zu beschließen und die Situation erst im November 2026 erneut vorzulegen. Dieser Antrag erhielt 5 Ja-Stimmen und wurde mit Mehrheit abgelehnt.
- Anschließend wurde über die eigentliche Gebührenentscheidung (Variante 3: maximale Konzessionsabgabe, Abschreibungen nach Wiederbeschaffungswert) abgestimmt. Ergebnis:
- 11 Ja-Stimmen,
- 0 Gegenstimmen,
- 2 Enthaltungen.
Auch die Vertreter:innen der CDU stimmten hier für die Variante 3.
Damit ist klar:
Die beschlossene Wassergebührenanpassung ist eine breit getragene Entscheidung des Betriebsausschusses, nicht das Projekt einer einzelnen Fraktion.
8. Fazit
- Die Wassergebühren steigen, weil konkret nachgewiesene Kostensteigerungen im Wasserwerk abgefedert werden müssen und die Versorgung kostendeckend bleiben soll.
- Mit der gewählten Variante können die Gemeindewerke eine angemessene Konzessionsabgabe an den Haushalt zahlen. So werden die Kosten der Nutzung von Leitungen transparent und im Sinne der Verursachung verteilt.
- Ohne diesen Schritt wären deutliche Mehreinnahmen an anderer Stelle nötig – realistisch über eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B.
- Bürger*innen behalten über ihren Wasserverbrauch Einfluss auf ihre Rechnung, und Alfter bleibt im Preisvergleich mit anderen Kommunen im unteren Bereich.
Kurz gesagt:
Die Entscheidung verbindet Versorgungssicherheit, ehrliche Preise, einen stabilen Gemeindehaushalt und einen bewussten Umgang mit der Ressource Wasser.
Die Einschätzung des Ausschussvorsitzenden, Ratsmitglied Christoph Mirbach:
“Auch wenn es um Kostentransparenz geht, ist das Festhalten an der derzeitigen Lösung und insbesondere der Konzessionsabgabe wichtig: Die Nutzung der Infrastruktur durch die Gemeindewerke muss auch in der Bilanz abgebildet und durch Abgaben an den Haushalt kompensiert werden. Sonst fahren wir die Infrastruktur auf Verschleiß mit intransparenten und teuren Langfristfolgen für Gemeinde und Kunden. Wenn die Konzessionsabgabe an die Gemeinde wegfällt, könnte die Grundsteuer B-Erhöhung bei 20 Prozentpunkten und mehr liegen.”