Olsdorfer Kirchweg II wird von Gemeinde erschlossen

Der lange Kampf um den Bebauungsplan Olsdorfer Kirchweg II ist vorbei.

Die Gemeinde wird die Planung und Durchführung der Erschließung des Gebietes zwischen Olsdorfer Heide und Strangheidgesweg in der Hanglage von Alfter-Ort durchführen. Dies hat der Gemeinderat am 23. September mit Mehrheit gegen die Stimmen der Grünen und Freien Wähler beschlossen. Gott sei Dank werden die betroffenen Eigentümer sagen. Auch die Grünen können dies menschlich verstehen, gut für den Ort ist es allerdings nicht. Auf der einen Seite stehen die Interessen, Hoffnungen und Belastungen der Grundstückseigentümer, auf der anderen Seite stehen die Interessen der Allgemeinheit. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1979 und entspricht nicht mehr heutigen Vorstellungen. Geplant sind 55 Häuser. Die Grünen wollen die Bebauung in den Alfterer Hanglagen nicht weiterwachsen lassen. Wir wollen zusätzliche Belastungen, Staub und Lärm durch den erhöhten Verkehr verhindern. Durch die weitere Versieglung in den Hanglagen wird sich die Gefahr durch Hochwasser nach Starkregenereignissen erhöhen oder es müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, deren Kosten auf die Allgemeinheit umgewälzt werden. Auch eine Kaltluftleitbahn in den Ort wird durch versiegelte Flächen zerstört – mit schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, die unter Hitze leiden.

Im Jahre 2014 hatten die Grünen beantragt, den Bebauungsplan rückabzuwickeln. Dazu kam es nicht. CDU / FDP / UWG / SPD und Linkspartei haben kurze Zeit später im Rat beschlossen, den Antrag der Grünen im Planungsausschuss nicht mehr zu behandeln. Vielmehr wurde beschlossen, den Eigentümern der betroffenen Grundstücke eine private Erschließung zu ermöglichen. Diese Möglichkeit muss den Eigentümern aus rechtlichen Gründen gegeben werden, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt und die Gemeinde das Gebiet nicht zeitnah erschließen will oder kann. Damit war damals schon eine Chance vertan, im Rahmen einer Außerkraftsetzung des Bebauungsplans die Interessen der Bauwilligen den Interessen der Allgemeinheit gegenüber zu stellen. Es wurde insbesondere nicht ansatzweise erörtert oder plausibel dargestellt, wie hoch mögliche Entschädigungsansprüche der Eigentümer gewesen wären und was der Allgemeinheit erspart geblieben wäre, wenn nicht gebaut würde. Die Eigentümer konnten sich in den vergangenen vier Jahren auf eine private Erschließung nicht einigen. Deshalb haben sie sich an den Bürgermeister gewandt, die Gemeinde solle das Gebiet erschließen. Die Gemeinde muss nun die Kosten von (geschätzten) 3 Mio. Euro Erschließungskosten vorfinanzieren und fordert (nach derzeitiger Rechtslage) nach Abschluss der Arbeiten 90 Prozent von den Eigentümern zurück.

Robert de la Haye

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