Die Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus und viele Menschen machen sich Gedanken über die möglichen Auswirkungen. Wie versprochen, bleiben wir hier am Ball und haben zur nächsten Ratssitzung die folgenden Fragen an den Bürgermeister gerichtet:
Ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer auf Grundlage der reformierten Bemessungsgrundlage erhoben werden.
- Wie ist aktuell in der Gemeindeverwaltung Alfter der Stand der Vorbereitungen für die Umsetzung der neuen Grundsteuer?
- Für wie viel Prozent der Eigentümer liegen die neuen Grundsteuermessbeträge der Gemeinde vor?
- Bis wann erwartet die Verwaltung vollständige oder zumindest ausreichende Informationen, um die Auswirkung der Grundsteuerreform auf das Steueraufkommen der Gemeinde belastbar beurteilen zu können?
- Bitte nennen Sie auf Grundlage der bis jetzt vorliegenden Daten die durchschnittliche Veränderung sowie beispielhaft die drei größten positiven und negativen prozentualen Abweichungen gegenüber dem jeweils aktuellen Messbetrag.
- Welche Schlüsse ziehen Sie aktuell aus den bislang vorliegenden Daten für die Gestaltung des Grundsteuerhebesatzes ab 2025?
- Wie viele Immobilien aufgeteilt nach Wohn- und Gewerbeimmobilien gibt es in Alfter?
- Wie bewerten Sie aus Sicht der Gemeinde Alfter die Möglichkeit eines differenzierten Hebesatzes für Wohn- und Gewerbeimmobilien, wie sie aktuell von der Landesregierung NRW geplant wird?
Wir bleiben dran.