Einzelinteressen sind nicht von der Allgemeinheit zu finanzieren

Der Gemeindeentwicklungsausschuss hatte sich am 2.6.2016 erneut mit dem Plan befasst, das Buschkauler Feld zu bebauen (siehe Beitrag auf dieser Internetseite vom 28. April 2016). Dazu hat unser Ratsmitglied Robert de la Haye für die GRÜNEN unter anderem folgende grundsätzliche Ausführungen gemacht:

„Der Flächenverbrauch durch Siedlungen und Verkehr zählt zu den gravierendsten ungelösten Umweltproblemen. Alle Umweltminister, in der Vergangenheit auch der CDU in NRW, haben Bedenken, den Flächenverbrauch immer weiter auszudehnen. Nun stehen wir mal wieder vor dem Dilemma, dass uns alle Studien sagen, auch in Alfter Wohnraum im allgemeinen Interesse zu schaffen. Wohlgemerkt im allgemeinen Interesse.

Bei solchen großen Planungsvorhaben besteht aber immer die Sorge, dass es für die Kommune ein Zuschussgeschäft ist, das vom Steuerzahler in Alfter-Ort bis Volmershoven zu finanzieren ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bebauungsplan auf privatem Grund erstellt wird, so dass die Planungskosten sowie Teile der Erschließung (also die Vorfinanzierung und 10% Eigenanteil) bei der Kommune bleiben. Dabei ist noch nicht einmal sicher, wann die privaten Grundstückseigentümer die baureifen Flächen tatsächlich zeitnah für den Wohnungsbau nutzen, also für den allgemeinen Zweck, Wohnraum zu schaffen. Vielleicht wollen sie spekulieren, vielleicht ist die Vorsorge für private Zwecke ausschlaggebend. Jedenfalls sollten diese privaten Interessen nicht von der Allgemeinheit finanziert werden.

Je nach Diskussionsverlauf heute sollte der Ausschuss daher heute in einem Beschluss klar machen, dass wir einen zwingenden Zwischenerwerb aller Grundstücke in einem Planungsgebiet diskutieren wollen oder andere gute Lösungen für die Gemeinde suchen. Dies ist eine Grundsatzfrage, die sich nicht nur hier in diesem Plangebiet stellt.

Trotzdem an alle Grundstückeigentümer im Plangebiet: Die Grünen wollen, dass die Kommune nur dort Baurecht schafft, wo sie vorher Eigentümerin geworden ist.

Die bisherigen Eigentümer erhalten einen Preis, der über dem Ackerlandwert liegt, aber der weit unter dem bisher gewohnten Preis für zukünftige Wohnbauflächen liegt. Die Kommune kann über die Wertsteigerung ihre Planungs- und Entwicklungskosten finanzieren und zum Teil auch die erforderlichen Infrastrukturen mitfinanzieren. Beispiel an gegriffenen Zahlen: Wenn das Ackerland heute 5 Euro wert ist, dann könnten die Grundstückseigentümer im Plangebiet mit 40 Euro zufrieden sein, die sie von der Kommune erhalten, also eine Wertsteigerung um das Achtfache. Dies widerspricht natürlich den Eigeninteressen von ein paar Grundeigentümern, die es als ihr natürliches Recht ansehen, hohe Gewinne durch Nichtstun zu erzielen. Denn wenn wir im Rat einen Bebauungsplan durch zustimmendes Handaufheben beschließen wird das Grundstück des privaten Eigentümers um das 50fache wertvoller – ohne dass er etwas dafür geleistet hat. „Das ist aber nicht zu rechtfertigen, weil dies gleichzeitig zu Lasten der Allgemeinheit geht. Ein Recht auf hohe Gewinne aus dem Übergang von Ackerland zu Bauland ist weder ökonomisch noch politisch zu rechtfertigen. Gerade eine Region, die Wert darauf legt, unter den Bedingungen des demografischen Wandels attraktiv für junge Haushalte zu bleiben, sollte die Prioritäten in der Baulandpolitik so setzen, dass Bauland für eine möglichst breite Bevölkerungsschicht finanzierbar bleibt.“

Es soll Gemeinden in der Region geben, die so verfahren sind, alle Flächen selbst aufzukaufen und erst nach der Erschließung die Grundstücke an die privaten Käufer wieder zu veräußern.

Denjenigen, die mir jetzt sozialistische Vorstellungen unterstellen, möchte ich sagen: Diese Gedanken und teilweise wörtlichen Zitate habe ich der „Wohnungsmarktanalyse Rhein-Sieg-Kreis“ entnommen, die von empirica erstellt und von der Kreissparkasse Köln 2006 herausgegeben wurde. Das sollte also diskutabel sein. Danach wurde dieser Ansatz bereits in Troisdorf praktiziert, wo aufgrund dieser Erschließungsgewinne die kommunale Haushaltslage deutlich verbessert werden konnte.“

Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung nunmehr Optionen ausarbeitet, die bei einem Grunderwerb durch die Gemeinde gelten können. Darüber wird weiter zu beraten sein.

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