Förderung von Zisternen zur Gartenbewässerung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde muss nach unserer Auffassung dringend überarbeitet werden. Sie ist nicht mehr zeitgemäß. Außerdem ist sie schwer verständlich, was zu Fehlinterpretationen und gegebenenfalls auch zu Fehlinvestitionen führt.

Es geht in diesem Fall um die Förderung nach Einbau von Zisternen. Wenn man Zisternen auf seinem Grundstück verbaut, wird dies gefördert, wenn das aufgefangene Regenwasser zur Toilettenspülung oder in der Waschmaschine genutzt wird. Ausgeschlossen ist – so die schmerzliche Erfahrung eines Bürgers – die alleinige Nutzung zur Gartenbewässerung. Hier muss die Satzung der Gemeinde Alfter – auch aus Gründen des Hochwasserschutzes – entsprechend geändert werden. Wir haben dazu einen Antrag gestellt. Diesen können Sie hier lesen.

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