Grüne gegen Begrenzung von geförderten Wohnungen

Erleichterung herrschte bei den Politikern der Gemeinde Alfter als Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher im November 2015 den Kommunalpolitikern vorschlug, das seit langem unbebaute Grundstück an der Chateuneufstraße/ Wegscheid an einen Investor zu verkaufen. Bereits mehrere Versuche in der Vergangenheit waren gescheitert.

Auf dem Grundstück ruhen Lasten, insbesondere Baulasten und Dienstbarkeiten (85 Stellplätze für das Objekt Chateauneufstraße 10 – 16). Damit wirkte das Grundstück sehr unattraktiv. Nunmehr gehen diese Verpflichtungen auf den neuen Eigentümer über. Für das Gelände besteht ein Bebauungsplan. Der Bauherr hat Gewerbeflächen und rund 47 freifinanzierte Wohneinheiten geplant, aber auch geförderte Wohneinheiten und zwar 14 bis 18 im Förderweg A und 20 bis 24 im Förderweg B.

Allerdings haben sich fast 1100 Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung und Kommunalpolitiker der Gemeinde Alfter mit dem Antrag gewandt, „den Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen im Interesse einer bestmöglichen sozialpolitisch gewünschten Durchmischung auf max. 30 % verbindlich zu begrenzen“.

Daraufhin hat die Verwaltung einen Vorschlag gemacht, dem mit Ausnahme der Grünen die Mehrheit im Ausschuss für Gemeindeentwicklung am 06.09.2016 gefolgt ist.

Der Fraktionsvorsitzende der Alfterer Grünen Wilhelm Windhuis hat Folgendes zu Protokoll gegeben:

„BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN lehnen den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab:

Der Vorschlag folgt dem Bürgerantrag, der einen maximalen Anteil von 30% geförderten Wohnraums fordert. Damit fällt das Fördervolumen für bezahlbaren Wohnraum (Förderweg B) zu gering aus. Eine solche Begrenzung ist wissenschaftlich nicht untermauert und willkürlich. Gerade die Menschen werden ausgegrenzt, die bezahlbaren Wohnraum zwischen 6,– und 7,– Euro pro m2 nachsuchen. Das sind z.B. Arzt- und Apothekenhelfer*innen, Kindergärtner*innen, Rentner*innen oder junge Familien. Wenn weniger bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht muss mehr Wohngeld gezahlt werden. Dies ist widersinnig.“

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