Antrag zum Baumschutz

In der letzten Ratssitzung am 29.10.2020 fand eine öffentliche Anhörung zum Thema “Eiche am Strangheidgesweg in Alfter Ort” statt. Anlass war der Verkauf eines Grundstücks durch die Gemeinde. Auf dem Grundstück steht – noch – eine alte Eiche, die nunmehr für Baumaßnahmen gefällt werden soll. 

Einerseits begrüßen die Grünen in Alfter den geförderten Wohnungsbau auf dem noch freien Grundstück. Andererseits muss eine alte Eiche mit einem Stammumfang von ca. 250 cm weichen. Der Baum unterliegt der Baumschutzsatzung der Gemeinde. Die Baumkommission hätte eingeschaltet werden müssen. Das wäre fair gewesen. Über diesen Baum wurde jedoch durch Verwaltung und Bürgermeister vor dem Verkaufsbeschluss zu keinem Zeitpunkt informiert, was zu erheblichem Unmut innerhalb der Grünen in Alfter führte.

Leider ist im Fall der Eiche der Prozess so weit fortgeschritten, dass nichts mehr zu retten ist: Aufgrund der inzwischen abgeschlossenen Verträge lässt sich die Fällung nicht mehr verhindern. Maßnahmen außerhalb des Gemeinderats (bspw. Klagen) lassen wir in dieser Bewertung bewusst außen vor.

Daher haben die Alfterer Grünen, in Person von Michael Schroerlücke, einen Antrag eingebracht, welcher die Lehren aus diesem Fall zieht. Die Verwaltung wäre zukünftig beim Verkauf gemeindeeigener Grundstücke verpflichtet, ausführlich aufzuzeigen, welche schützenswerten Bäume sich dort befinden und was mit den Bäumen nach dem Verkauf geschehen soll. Nur so kann der Rat Einfluss auf das Geschehen nehmen und in Zukunft Fälle wie den jetzigen in Alfter-Ort verhindern.

Leider konnten CDU und SPD sich nicht dazu entschließen, dem Antrag sofort zuzustimmen. Sie brauchen noch Bedenkzeit und wollen sich gründlich mit dem Antrag befassen. Die Grünen fragen sich natürlich, was daran kompliziert ist, von der Verwaltung ordentliche Informationen zu einem Grundstücksverkauf zu verlangen. 

Die Alfterer Grünen sind schon gespannt auf die nächste Ratssitzung, welche am 17.11. 2020 geplant ist: Dann ist der Antrag wieder Thema.

Den vollständigen Antrag finden Sie folgend zur Einsicht.

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