35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Gebäude. Um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen und die Abhängigkeit vom Energieimport zu reduzieren, müssen diese Emissionen deutlich gemindert werden.
Daher sollen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) neue energetische Vorgaben für Gebäude festgesetzt werden.
Ab dem 1. Januar 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es gibt großzügige Übergangsfristen, Ausnahmen und Förderungen. Die Interessen von Mieterinnen und Mietern werden durch Mieterschutzregelungen berücksichtigt.
Menschen mit geringen und mittleren Einkommen werden durch flankierende Förderung und steuerliche Maßnahmen unterstützt. Zudem gelten bei einer Heizungs-Havarie mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung vorbereitet werden kann.
Für ältere Menschen entfällt in solch einer Situation gänzlich die Umstellungspflicht.
Bestehende Heizungen können weiterbetrieben und auch repariert werden. Erst ab 2045 dürfen die Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen (Erdgas oder Heizöl) betrieben werden.
Am 16.05.2023 laden wir deshalb um 19 Uhr ins Rathaus der Gemeinde Alfter ein.
Katrin Uhlig erläutert das Gebäudeenergiegesetz aus grüner Sicht, korrigiert Nachrichten aus der Gerüchteküche und informiert über Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz aber auch über den wichtigen Gedanken der Sozialverträglichkeit und dessen Umsetzung im Gesetzentwurf.
Hinweis: Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um eine politische Informationsveranstaltung über generelle Aspekte des Gebäudeenergiegesetzes. Fragen zu Einzelaspekten können in diesem Rahmen nicht beantwortet werden. Dazu empfehlen wir eine Energieberatung.