„Hydraulic Fracturing“, kurz „Fracking“ bezeichnet das gewaltsame Aufbrechen von öl- und gashaltigen Gesteinsschichten mittels einem unter hohem Druck in die Erde gepressten Gemischs aus Wasser, Sand und zum Teil hochgiftigen Chemikalien, erklärt Oliver Krischer, stellv. Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion, einer interessierten Zuhörerschaft auf dem Grünen Treff am 31. August 2015.
In den USA macht die unkonventionelle Erdgasförderung schon heute einen großen Teil der Gesamtförderung an Erdgas aus. Dieses Ausmaß wird die risikobehaftete fossile Energiegewinnung in Deutschland jedoch nicht erreichen und ist somit auch keine Option für eine nachhaltige Energieversorgung.
Problematisch ist diese Risikotechnologie in vielerlei Hinsicht:
- Unser Trinkwasser wird in unverantwortlicher Weise gefährdet.
- Der massive Wasserverbrauch, der bei Ausbeutung einer Gasquelle entsteht.
- Öffentliche Kläranlagen sind derzeit nicht auf die Behandlung von Produktionswasser (Flow Back) ausgerichtet.
- Flächenverbrauch pro Bohrstelle beträgt etwa 10.000 Quadratmeter.
- Die Belastung ländlicher Regionen durch Schwerlastverkehr.
Obwohl es noch keine bundesweite Akzeptanz für diese umstrittene Öl- und Gasgewinnungsmethode gibt, haben sich bereits einige Erdgaskonzerne sogenannte Aufsuchungslizenzen für unkonventionelles Erdgas, vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, gesichert (siehe Grafik). Der rechtliche Rahmen für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas ergibt sich in erster Linie aus dem Bundesberggesetz (BBergG), welches dem öffentlichen Interesse des Bergbaus weitgehend Vorrang vor anderen Belangen einräumt.
Entsprechende Änderungen im deutschen Bergrecht können und müssen auf Bundesebene beschlossen werden. Deshalb bekräftigt Oliver Krischer an diesem Abend erneut die Forderung der Grünen nach einem generellen Fracking-Verbot sowie einer Reform des Deutschen Bergrechts. Ansonsten droht die Gefahr, dass Deutschland Vorzeigestandort für globales Fracking wird.
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